Auf dieser Seite beantworten wir für Sie die häufigsten Fragen von Immobilienverkäufern:
Eine kurze Antwort lautet: Der Wert Ihrer Immobilie ist das, was Sie auf dem Markt dafür bekommen. Die ehrliche Antwort: Wir schauen uns zusammen das Objekt (Lage, Ausstattung, Zustand) an und geben Ihnen dann eine realistische, verbindliche und kostenlose Einschätzung.
Ruhe bewahren und die Gründe analysieren. Werden die Gründe beseitigt, werden Sie auch einen Käufer finden. Oft sind es nur Kleinigkeiten, die ohne großen Aufwand behoben werden können.
Nach der Entscheidung, die Immobilie zu veräußern, muss eine Frage geklärt werden. Privatverkauf oder mit einem Makler? Sicher fragen Sie sich, ob ein Immobilienverkauf in Eigenregie gelingen kann. Generell kann diese Frage mit ja beantwortet werden. Wenn aber das Ergebnis im Vordergrund der Betrachtung steht, dann würde man wohl eher von einer privaten Veräußerung abraten. Aus der Sicht eines Maklers oder Kaufmannes ist das beste Ergebnis ein zeitnaher Verkauf und ein Verkaufspreis im Sinne des Verkäufers.
Ein professioneller Immobilienmakler kennt seinen lokalen Immobilienmarkt genau. Er kann einen realistischen Kaufpreis, der Ihrer Immobilie auch gerecht wird, ermitteln.
Weiterhin ist der Verkauf einer Immobilie mit hohem Aufwand verbunden. Den Verkäufern mangelt es meistens schlicht an der Zeit, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen.
Sie bestimmen weiterhin, an wen, zu welchem Kaufpreis, wann und ob Sie verkaufen! Sie verpflichten sich lediglich, Ihre Immobilie für die Vermarktung in professionelle Hände zu geben und für die Leistung des Maklers eine Provision zu zahlen.
Ja, natürlich ist das möglich. Nach unserer Erfahrung zahlt sich diese Vorgehensweise aber für die Eigentümer nicht aus, da der Makler hier eine ganz andere Herangehensweise hat. Schließlich ist in diesem Fall nicht sichergestellt, dass sich die durch Ihn erbrachten Leistungen und Investitionen letztlich auch rentieren.
Zunächst verschaffen wir uns einen Überblick über das Objekt und die gegebenen Rahmenbedingungen. Nach einer eingehenden Bewertung sowie Sichtung erster Unterlagen, entwickeln wir gemeinsam eine Vermarktungsstrategie und entscheiden welche Werbemittel
wir einsetzen werden.
Auf Wunsch vermitteln oder beschaffen wir Ihnen den benötigten Energieausweis. Einige Internetportale bieten hier schon preiswerte „To-Go“ Varianten. Je nach Objekt und dessen Alter sind so genannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig.
Wir sprechen zuerst unsere uns persönlich bekannten Suchkunden an, die wir in unserer Interessentenkartei aufgenommen haben und deren wirtschaftliche Situation wir einschätzen können. Die weitere Vorgehensweise ist regional unterschiedlich. In den meisten Fällen greifen wir zu folgenden Vermittlungswerkzeugen: 1. Print-Anzeigen und Exposés in regionalen Zeitungen, 2. Einstellen der Immobilie in führenden Online-Portalen, 3. Flyerverteilung in der Umgebung der Immobilie und 4. Kooperationen mit anderen Maklern in einem Immobilienmaklernetzwerk.
Mit der Aufnahme in unsere Interessentenkartei teilen uns Kaufinteressenten unverbindlich die Merkmale ihrer Wunschimmobilie mit. Sollten wir ein geeignetes Objekt im Angebot haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindungen. Diese Interessenten erhalten übrigens auch Angebote von Objekten, die wir aus Gründen der Diskretion nicht bewerben.
Auch wir haben keine Kristallkugel. Wenn Sie uns beauftragen, bringen wir Ihr Objekt umgehend auf den Markt. Viele Faktoren beeinflussen den Verkauf. Wir beraten Sie dazu umfassend und dann geben Sie Tempo und Richtung vor.
In diesem Fall ist eine Erbengemeinschaft entstanden, die in der Regel so schnell wie möglich mit der Aufteilung des Erbes im Sinne des Verstorbenen beendet werden sollte. Als Miterbe haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten übernommen (z.B. den anteiligen Ausgleich eventuell vorhandener Verbindlichkeiten in Form einer Grundschuld).
Wir begleiten Sie gerne dabei, eine faire Aufteilung der Immobilie(n) durchzuführen und so manche Fallstricke zu umgehen.
Wir stimmen mit dem Eigentümer und dem Käufer die wichtigsten Vertragsbestandteile ab und lassen den jeweiligen Notar einen Entwurf anfertigen. Anhand des Entwurfes können sich Verkäufer und Käufer umfassend auf die Unterzeichnung vorbereiten. Bei Fragen stehen wir selbstverständlich mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ja, können wir, da wir regelmäßig Kontakt zu vielen Handwerksfirmen haben. Da stimmt der Preis und die Abwicklung erfolgt zeitnah und zuverlässig.
Jeder Immobilienverkauf in Deutschland kann nur bei einem zugelassenen und vereidigten Notar erfolgen. Der Notar erstellt und prüft den notariellen Kaufvertrag. Er wird vom Notar vorgelesen und in seinem Beisein unterschrieben. Danach übernimmt der Notar die komplette Durchführung und Abwicklung des Notarvertrages. Nachdem alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Auch die Umschreibung im Grundbuch wird durch den Notar überwacht. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Notarvertrages wird keine Zahlung geleistet. Diese wird erst nach Eintragungen im Grundbuch und die Freigabe durch den Notar fällig. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt normalerweise erst nach erfolgter vollständiger Kaufpreiszahlung. Dann gehen alle Erträge, wie Mieten, aber auch alle Kosten auf den Käufer über.
Erst nach dem Verkauf fällt eine Provision an. Diese ist je nach Objekt und Vertrag durch den Käufer oder den Verkäufer zu zahlen. Die Einzelheiten werden im Vorfeld besprochen und im Maklervertrag schriftlich festgehalten.
Dafür übernehmen wir, von der Unterlagenbeschaffung, den Besichtigungen über die Bewertung und die Erstellung eines attraktiven Exposés, bis hin zur Vermarktung über Online-Portale und Zeitungsanzeigen alle anfallenden Kosten.
Das heißt, Sie lehnen sich zurück und lassen uns die Arbeit tun.
Beides ist möglich, aber letztlich entscheidet darüber der Verkäufer einer Immobilie. Mit ihm muss aus rechtlichen Gründen auf jedenfall ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Hier müssen nach eingehender Beratung Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.