Auf dieser Seite beantworten wir für Sie die häufigsten Fragen von Immobilienkäufern:
Diese Kosten werden als Erwerbsnebenkosten bezeichnet. Dazu zählt man alle Kosten, die in Verbindung mit dem Kauf einer Immobilie oder eines Wohneigentums zusätzlich zum regulären Kaufpreis anfallen. Diese sind:
- Die anfallenden Notarkosten liegen je nach Umfang der getätigten Leistung zwischen 1,5-2,5% des Kaufpreises: Hierin enthalten sind die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages und das Einholen der benötigten Genehmigungen.
- Die im Bundesland geltende Grunderwerbsteuer, sie ist an das Finanzamt zu zahlen und liegt derzeit zwischen 4,0 und 6,5%. Hier in Sachsen –Anhalt bei 5%.
- Ggf. die Kosten für einen Makler: Haben Sie einen Maklervertrag abgeschlossen, so wird in der Regel bei Abschluss des Kaufvertrages eine Maklercourtage fällig.
Diese Frage kann nur ein Fachmann beantworten. „Bauchgefühle“ und „gut gemeinte Ratschläge“ aus der Bekanntschaft bergen die Gefahr, überteuert zu kaufen. Wir schauen uns zusammen das Objekt (Lage, Ausstattung, Zustand) an und geben Ihnen dann eine realistische, verbindliche und kostenlose Einschätzung. Durch unsere Marktwertanalyse ermitteln wir zuerst den realistischen Marktpreis des Objektes und nehmen zusätzlich eine genaue Wertermittlung gemäß den gültigen Richtlinien (Sach-, Ertrags- oder Vergleichswertverfahren) vor, um auch die objektspezifischen Eigenschaften genau zu berücksichtigen. Gern beraten wir Sie zu eventuelle Risiken und empfehlen Ihnen bei Bedarf auch einen Bausachverständigen.
Ein ganz wichtiger Punkt! Für Sie als Käufer ist eine geregelte Finanzierung von wesentlicher Bedeutung. Am besten sind Sie bereits vorbereitet, falls Ihnen Ihre Traumimmobilie über den Weg läuft. Wenn Sie Ihren Finanzierungsrahmen bereits vorher mit Ihrer Bank besprechen, haben Sie zeitlich einen entscheidenden Vorteil. Mit dem Kauf einer Immobilie binden Sie sich auch an eine Bank und deren Konditionen. Da sollte man auf jeden Fall vergleichen. Denken Sie immer daran – andere suchen auch und ein „Schnäppchen“ bleibt nicht lange auf dem Markt.
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail oder über unsere Homepage entsteht automatisch ein so genannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten. Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrages entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn Sie einen Maklervertrag abgeschlossen haben und auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Unterlagen und Besichtigungen sind natürlich immer kostenlos für Sie.
Wenn Sie per Internet, Telefon oder E-Mail eine Anfrage zu einer Immobilie stellen, kommt bereits ein Fernabsatzvertrag zustande. Seit 2014 muss jeder Makler den Interessenten darauf hinweisen und ihm ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen einräumen. Ob und in welcher Höhe Sie eine Courtage als Käufer einer solchen Immobilie zu zahlen haben, muss ganz klar aus dem betreffenden Inserat o.ä. ersichtlich sein. Durch Übersendung des gewünschten Exposés mit Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular weist der Makler Ihnen dann das betreffende Objekt nach. Bevor weiter fortgefahren werden kann, müssen Makler entweder 14 Tage warten oder Sie bestätigen ihm, dass er schon vorher tätig werden darf und verzichten auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht.
Eine Provision wird grundsätzlich nur fällig, wenn Sie eine Immobilie erwerben, vorher nicht.
Es entstehen auch keine Kosten, es sei denn, es wurde ausdrücklich vorher mit Ihnen vereinbart.
Das ist von Fall zu Fall und von Person zu Person verschieden. Ein allgemeingültiges Rezept gibt es hier nicht. Schließlich geht es um sehr viel Geld und oft fehlt es an Übung und Preisvergleichbarkeit. Gerade bei der Verhandlung des Kaufpreises zahlt sich unsere Erfahrung aus, wenn es gilt, einen fairen Kaufpreis zu verhandeln. Beim Argumentieren zählen dann klare Fakten, die in die Preisfindung einfließen können. Emotionen sind hier fehl am Platze.
Die Dokumentation für Ihre Bank sollte unbedingt vollständig und umfassend sein. Wichtige Unterlagen sind zum Beispiel Grundrisspläne, Katasterplan, Grundbuchauszug, Gebäudeversicherungsnachweis etc.. Schön wäre ein ansprechendes Exposé mit allen notwendigen Objektdaten. Natürlich werden wir Sie hierbei vollumfänglich unterstützen.
Wir. Wir stimmen mit Käufer und Verkäufer die wichtigsten Vertragspunkte ab und lassen auf dieser Grundlage, einen Notar einen Vertragsentwurf anfertigen. Anhand des Entwurfes können sich der Käufer und der Verkäufer eingehend auf die Verbriefung vorbereiten und mit uns alle wesentlichen Punkte oder Änderungswünsche besprechen.
Jeder Immobilienverkauf in Deutschland kann nur bei einem zugelassenen und vereidigten Notar erfolgen. Der Notar erstellt und prüft den notariellen Kaufvertrag. Er wird vom Notar vorgelesen und in seinem Beisein unterschrieben. Danach übernimmt der Notar die komplette Durchführung und Abwicklung des Notarvertrages. Nachdem alle behördlichen Genehmigungen vorliegen, wird der Kaufpreis fällig. Auch die Umschreibung im Grundbuch wird durch den Notar überwacht. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Notarvertrages wird keine Zahlung geleistet. Diese wird erst nach Eintragungen im Grundbuch und Freigabe durch den Notar fällig. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgt normalerweise erst nach erfolgter vollständiger Kaufpreiszahlung. Dann gehen alle Erträge, wie Mieten, aber auch alle Kosten auf den Käufer über.
Beides ist möglich, aber letztlich entscheidet darüber der Verkäufer einer Immobilie. Mit ihm muss aus rechtlichen Gründen auf jedenfall ein Maklervertrag abgeschlossen werden. Hier müssen nach eingehender Beratung Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden.